Opferhilfe: Kritik an der Neuregelung

Von 2005 bis 2017 war Susanne Schaffner Mitglied des Solothurner Kantonsrates. Die Kantonsrat-Standpunkte stammen aus dieser Zeit.

Gemäss Opferhilfegesetz sorgen die Kantone dafür, dass fachlich selbstständige und unabhängige öffentliche oder private Beratungsstellen zur Verfügung stehen. Seit 2003 führt die Frauenzentrale Aargau gestützt auf einen Leistungsauftrag des Kantons Solothurn eine unabhängige Beratungsstelle für Opfer von Straftaten. Die Beratungsstelle leistet unter anderem den Opfern und seinen Angehörigen sofort Hilfe für die dringendsten Bedürfnisse, die als Folge von Straftaten gegen die sexuelle, körperliche und physische Integrität entstehen (Soforthilfe). Diese Soforthilfe wurde bisher von der Beratungsstelle am Hauptstandort in Aarau sowie teilweise am Standort Solothurn erbracht. Da auch der Kanton Aargau seine Opferberatungsstelle mit einem eigenen Leistungsauftrag durch die Frauenzentrale Aargau führen liess, kam es zu Synergien. Nachdem der Kanton Aargau seinen Leistungsauftrag mit der Frauenzentrale Aargau per Ende 2010 aufgelöst hat, hat auch der Kanton Solothurn seinen per Ende 2010 auslaufenden Leistungsauftrag nicht mehr erneuert. Der Kanton Solothurn beabsichtigt gemäss Medienberichten ab 2011 sich an einer verwaltungsinternen Lösung des Kantons Aargau zu beteiligen. Dies hat die Fraktion veranlasst eine überparteilich dringliche Interpellation einzureichen und dabei von den andern Parteien Unterstützung erhalten. In den Antworten konnte der Regierungsrat keine befriedigende Antwort zu den Fragen über die Ausgestaltung der neu zu installierenden Beratungsstelle geben. Zwar räumte der Regierungsrat ein, dass er um die strengen Anforderungen an die Unabhängigkeit dieser ersten Anlaufstelle für die Opfer wisse, konnte aber nicht darlegen, wie diese Unabhängigkeit bei einer Integration der Opferberatung in die Verwaltung des Kantons Aargau gewährleistet wird und wie weit der Kanton Solothurn auf die Ausgestaltung als Juniorpartner überhaupt Einfluss nehmen kann. Der Regierungsrat erachtet es als ehrgeizig, aber möglich bis Ende 2010 eine funktionsfähige Opferberatungsstelle zu realisieren. Sollte dies nicht gelingen, zieht der Regierungsrat in Betracht, die Aufgabe an das Amt für soziale Sicherheit zu delegieren. Diese Vorstellung, dass die Opfer auf der Verwaltungsstelle anklopfen müssen, wurde von allen Parteien als nicht akzeptabel, gar als bundesrechtswidrig bezeichnet. Der Departementsvorsteher Peter Gomm versprach in der Sache rasch vorwärts zu machen.

Susanne Schaffner, SP Kantonsrätin, Olten

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